Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) der DERTICKETSERVICE.DE GmbH & Co KG für Bestellungen im Internet und per Telefon (Stand April 2022)
1. Geltungsbereich, Vertragspartner des Kunden
1.1 Diese AGB gelten (a) für den Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen verschiedener Art bzw. von Vouchers, die beim Veranstalter in eine auf dem Voucher festgelegte Eintrittskarte umgetauscht werden können, (zusammen nachfolgend auch „Tickets“) vom jeweiligen Veranstalter und den Veranstaltungsbesuch auf Vermittlung der DERTICKETSERVICE.DE GmbH & Co.KG, Große Neugasse 2, 50667 Köln („DTS“) sowie (b) den Erwerb anderer Produkte wie z.B. Wertgutscheine zur Einlösung für eine beliebige Eintrittskarte über DTS und Merchandising-Artikel (zusammen nachfolgend „DTS-Artikel“) direkt von DTS, jeweils unabhängig davon, ob der Erwerb über das Internet oder per Telefon erfolgt. Für den Fall des Erwerbs von Tickets bei einer Vorverkaufsstelle gelten die dort ausgehängten AGB. Soweit Bestimmungen dieser AGB sich nicht ausdrücklich nur auf eine der vorgenannten Gruppen ((a) oder (b)) beziehen, gelten sie für beide Gruppen.
1.2 Eintrittskarten berechtigten den Kunden bzw. Inhaber zum Besuch der auf dem Ticket genannten Veranstaltung, Voucher berechtigen zum Umtausch in die im Voucher genannte Eintrittskarte. Gegenstand des Erwerbs einer Eintrittskarte ist daher der Abschluss eines Vertrags über den Veranstaltungsbesuch. Die Veranstaltungen werden durch den jeweiligen Veranstalter durchgeführt, der auch Aussteller der Tickets ist. Im Rahmen des Bestellprozesses wird der konkrete Veranstalter der ausgewählten Veranstaltung während des Bestellprozesses im Reiter „Veranstalter“, im Warenkorb sowie auf der Bestellabschluss-Seite angezeigt und in der Bestellbestätigung genannt. Sofern bei der Nennung des Veranstalters nicht anders angezeigt, ist DTS nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen besonderer Aktionen neben der Eintrittskarte noch DTS-Artikel (beispielsweise ein Verzehrgutschein) im Angebot enthalten sind. Auch in diesem Fall bleibt der Veranstalter Vertragspartner über den Veranstaltungsbesuch und DTS ist Vertragspartner hinsichtlich des DTS-Artikels. DTS ist von den jeweiligen Veranstaltern beauftragt und ermächtigt, den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch in deren Namen zu vermitteln, die Bezahlung abzuwickeln sowie den Ticketversand durchzuführen. Die betreffenden Veranstalter haben DTS hierzu ermächtigt, die Eintrittsgelder von den Kunden auf Rechnung des Veranstalters einzuziehen, um sie an ihn weiterzuleiten. Aufgrund der reinen Mittlerstellung von DTS kommen durch den Erwerb eines Tickets hinsichtlich des Ticketerwerbs und des Veranstaltungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Kunden bzw. Inhaber des Tickets und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Alle Ansprüche, welche den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder Ansprüche auf Umtausch bzw. Rückzahlung wegen möglicher Absagen oder Verschiebungen, sind an den Veranstalter zu richten. Entsprechend trägt ausschließlich der Kunde bzw. Inhaber der Eintrittskarte das Risiko einer etwaigen Insolvenz des Veranstalters.
1.3 Darüber hinaus kann der Kunde unmittelbar von DTS andere Produkte außer Tickets, insbesondere Wertgutscheine, Merchandising-Artikel, erwerben („DTS-Artikel“). In diesem Fall vermittelt DTS den Vertrag nicht nur, sondern ist selbst Vertragspartner des Kunden. Wird ein Wertgutschein allerdings in eine oder mehrere Tickets für eine konkrete Veranstaltung eingelöst, ist wieder der jeweilige Veranstalter Vertragspartner des Veranstaltungsvertrages und nicht DTS (vgl. Ziffer 1.2).
2. Tickets
2.1 Mit dem Erwerb eines Tickets erhält der Kunde vom Veranstalter das Recht, die auf dem Ticket bezeichnete Veranstaltung zu besuchen. Tickets sind nach Erhalt an einem sicheren Ort aufzubewahren und vor schädigenden Einflüssen, wie z.B. direkter Sonneneinstrahlung, Hitzeeinwirkung oder Feuchtigkeit zu schützen, da eine Unleserlichkeit der Angaben auf dem Ticket, die für die Einlasskontrolle wichtig sind, zur Ungültigkeit des Tickets und damit zum Verlust des Zutrittsrechts führen kann.
2.2 Werden Tickets beim Veranstalter oder DTS als verloren oder gestohlen gemeldet, können diese mit der Folge gesperrt werden, dass das Recht zum Besuch der Veranstaltung erlischt.
2.3 Um unlauteren Tickethandel zu erschweren, ist der Erwerb von Tickets pro Kunde auf eine Höchstzahl begrenzt, die je nach Veranstaltung unterschiedlich ist und im Bestellprozess mitgeteilt wird. Wird die Höchstzahl durch den Kunden überschritten (auch durch mehrfache Bestellungen), behält sich DTS das Recht vor, die über die Höchstzahl hinausgehenden Tickets nicht zu liefern bzw. für den Einlass zu sperren. Falls die Voraussetzungen dieser Ziffer 2.1 vorliegen und es bereits zu einer Zahlung durch den Kunden gekommen ist, wird diese Zahlung zurückerstattet.
2.4 Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets (Originalkarten und print@home/ticketdirect) dürfen nicht zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit.
2.5 Der Veranstalter als Aussteller des Tickets will den Zutritt zu der jeweiligen Veranstaltung nicht jedem Ticketinhaber gewähren, sondern nur denjenigen Ticketinhabern, die die Tickets über DTS vermittelt oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe gemäß Ziff. 2.6 erworben haben. Sofern ein Kunde in zulässiger Weise für sich selbst und Dritte mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines Veranstaltungsvertrages erworben hat, geschieht die Weitergabe dadurch, dass der Kunde diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an diese Dritten abtritt und durch den Eintritt jeweils gesonderte Veranstaltungsverträge mit den eintretenden Personen unter Übernahme aller Rechte und Pflichten zustande kommen. Im Fall der Ziffer 2.6 gewährt der Veranstalter nur Zutritt, wenn alle in dieser Ziffer genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
2.6 Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, soweit kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne von Ziff. 2.4 vorliegt. Der Kunde kann in diesem Fall die Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsvertrag an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Veranstaltungsvertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Veranstalters voraus. DTS ist bevollmächtigt, diese Zustimmung unter den nachfolgenden Bedingungen zu erteilen: (i) die Weitergabe verstößt nicht gegen Ziff. 2.4, (ii) der Kunde weist den neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hin und der neue Ticketinhaber ist mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Veranstalter einverstanden. Die Übertragung einzelner Rechte aus dem Veranstaltungsvertrag ist bei Fehlen einer der in (i) oder (ii) genannten Voraussetzungen ausgeschlossen.
2.7 Sofern Tickets vom Veranstalter durch namentliche Nennung auf dem Ticket personalisiert werden, gelten dafür besondere Bedingungen, die dem Kunden bei der Buchung angezeigt werden.
2.8 Wenn eine durch DTS vermittelte Eintrittskarte auch zur Nutzung als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr berechtigt, besteht insoweit zwischen dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes, von DTS ebenfalls lediglich vermitteltes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbunds bzw. Verkehrsunternehmens (z.B. VRS-Gemeinschaftstarif unter www.vrsinfo.de) gelten. Die Berechtigung zur Nutzung der Eintrittskarte als Fahrkarte zum/vom Veranstaltungsort gilt nur für die Person, die die Eintrittskarte zum Veranstaltungsbesuch nutzt. Somit ist insbesondere auch die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von Eintrittskarten mit Fahrberechtigungsfunktion an andere Personen nach dem Veranstaltungsbesuch untersagt. Im Hinblick auf die Gültigkeitsdauer der Fahrscheinberechtigung vor und nach der Veranstaltung gelten die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbunds bzw. Verkehrsunternehmens.
3. Vertragsschluss, Altersbeschränkungen, Kaufbeschränkungen
3.1 Ein Vertrag kommt je nach Art der Bestellung wie folgt zustande:
3.1.1 Bei Bestellungen per Internet (Tickets oder DTS-Artikel) wird der Vertrag verbindlich einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden bereits durch Anklicken des entsprechenden Bestell-Buttons geschlossen. Eine anschließende Auftragsbestätigung per E-Mail dokumentiert lediglich den bereits vollzogenen Vertragsschluss. Vor Abschluss seiner verbindlichen Bestellung wird dem Kunden eine zusammenfassende Bestellübersicht angezeigt, in der er seine Angaben noch einmal korrigieren und von ihm ausgewählte Produkte aus dem Warenkorb entfernen kann.
3.1.2 Bei Bestellungen per Telefon bei DTS wird der Vertrag einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden durch die Mitteilung des Kunden gegenüber dem Mitarbeiter von DTS, dass verbindlich bestellt wird, geschlossen. Der Kunde wird zuvor per Bandansage auf die Geltung dieser AGB und welche Möglichkeiten der Kenntnisnahme es für ihn gibt hingewiesen. Eine anschließend ggfs. versandte Auftragsbestätigung per E-Mail, der diese AGB beigefügt sind, dokumentiert lediglich den bereits vollzogenen Vertragsschluss.
3.2 Die auf der Webseite und in sonstigen Ankündigungen enthaltenen Angaben zu den Veranstaltungen, insbesondere Veranstaltungsort, Veranstaltungsbeginn oder Veranstaltungsinhalt werden von den jeweiligen Veranstaltern bzw. anderen Dritten zur Verfügung gestellt, ohne dass DTS eine Prüfung dieser Informationen möglich ist. Die Abgabe des Vertragsangebots erfolgt auf dieser Grundlage. Die zur Platzwahl im Bestellprozess gegebenenfalls angezeigten Saal- oder Lagepläne des Veranstaltungsortes dienen lediglich der Orientierung und stellen keine maßstabsgerechte Abbildung des Veranstaltungsortes dar.
3.3 Der Kunde trägt das Risiko für die richtige Ein- bzw. Angabe von Informationen im Bestellprozess, sowie für die Auswahl der Veranstaltung, Ort, Datum und Platz.
4. Widerrufsrecht
4.1 Für Tickets (vgl. Ziffer 1.2) gilt: DTS weist den Kunden im Namen des Veranstalters darauf hin, dass für den Veranstaltungsvertrag kein Widerrufsrecht besteht. Denn bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften mit Verbrauchern grundsätzlich bestehenden Widerrufsrecht.
4.2 Für Voucher des Veranstalters, die in eine auf dem Voucher genannte Eintrittskarte eingelöst werden können (vgl. Ziffer 1.2), steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. DTS ist von dem Veranstalter bevollmächtigt, die Belehrung des Kunden über sein Widerrufsrecht vorzunehmen und etwaige Widerrufe stellvertretend für diesen entgegen zu nehmen. Hierzu wird auf die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular in Ziffer 4.4 verwiesen.
4.3 Soweit der Kunde direkt bei DTS DTS-Artikel kauft (vgl. Ziffer 1.3, insbesondere Wertgutscheine oder Merchandising-Artikel), wird DTS selbst Vertragspartner des Kunden und es gilt dafür die Widerrufsbelehrung in Ziffer 4.4.
4.4 Widerrufsbelehrung
Für Fälle eines zulässigen Widerrufs gegenüber dem Veranstalter – vertreten durch DTS – nach Ziffer 4.2 sowie Fälle eines Widerrufs gegenüber DTS nach Ziffer 4.3 gilt folgende Widerrufsbelehrung:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, DERTICKETSERVICE.DE GmbH Co. KG, After Sales Service, Große Neugasse 2, 50667 Köln; Tel.: 0221/280-4540; Fax: 0221/280-444540, E-Mail: order@derticketservice.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen
zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte
dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An DERTICKETSERVICE.DE GmbH Co. KG, After Sales Service, Große Neugasse 2, 50667 Köln
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
___________
(*) Unzutreffendes streichen.
5. Registrierung bei Online-Kauf und Schutz des Accounts
5.1 Bei einem Online-Kauf auf der Internetseite registriert jeder Kunde einen Account. Wünscht ein Kunde eine Bestellung ohne Registrierung eines Accounts, kann er per Telefon bei DTS bestellen. Durch die Speicherung seiner Daten im Account vereinfacht sich für den Kunden der Bestellprozess. Die Nutzung seines Accounts ist für den Kunden kostenlos. Er ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zu diesem Account vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufbewahren und DTS im Falle des Verdachts der unbefugten Kenntnisnahme hiervon unverzüglich zu unterrichten.
5.2 Der Kunde bleibt ggf. nach Anwendung entsprechender Cookies im Account auf der Website eingeloggt; im Falle der Nutzung seiner Endgeräte durch andere Personen hat der Kunde für deren Handeln in diesem Zusammenhang einzustehen, soweit er dies zu vertreten hat.
5.3 DTS ist berechtigt, den Account des Kunden oder Teile davon vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde gegen Ziffern 2.5 (Höchstzahl beim Kauf) oder 2.4 (Verbot der gewerblichen Nutzung) dieser AGB verstößt oder ein begründeter Verdacht insoweit besteht, oder wenn ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung vorliegt, z.B. im Falle eines Missbrauchsverdachts durch unberechtigte Dritte, unberechtigte mehrfache Verschaffung von gewährten Vorteilen durch dieselbe Person. Sofern eine Aufhebung der Sperrung nach Prüfung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden und Dritter nicht in Betracht kommt, ist DTS nach ihrer Wahl berechtigt, den Zugang und den Inhalt des Accounts ganz oder teilweise dauerhaft zu sperren oder zu löschen. Der Kunde kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.
5.4 Die Accountnutzung läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit vom Kunden beendet werden, entweder durch Löschen des Accounts oder per E-Mail an datenschutz@derticketservice.de. DTS behält sich vor, den Account zu löschen, wenn der Account länger als ein Jahr nicht genutzt wurde. Das Recht des Kunden, sich danach neu anzumelden, bleibt davon unberührt.
5.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Nutzung eines Accounts aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Preise, Gebühren und Ermäßigungen
6.1 Der Preis für das Ticket enthält die Vorverkaufsgebühren. Das im Warenkorb und bei der Bestellung angezeigte Entgelt für das Ticket enthält außerdem eine Service- bzw. Buchungsgebühr von maximal 2,50 EUR (Service- bzw. Buchungsgebühren decken die Bearbeitung, Abwicklung und besondere Services von DTS sowie ggfs. Rücknahme von Tickets im Krankheitsfall aufgrund gesonderter Regeln sowie besondere Services ab).
6.2 Zusätzlich zum Ticket bzw. DTS-Artikel können Versandkosten (auch: Auftragspauschale; deckt insbesondere den Aufwand für die die Herstellung von Tickets, Bereitstellung von Tickets an der Abendkasse oder Versandkosten ab) sowie - im Rahmen des gesetzlich Zulässigen - Gebühren für die Nutzung ausgewählter Zahlungsarten erhoben werden. Diese zusätzlichen Gebühren werden dem Kunden im Bestellvorgang mitgeteilt.
6.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den ausgewiesenen Entgelten enthalten.
6.4 Das Entgelt und die Gebühren sind mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
6.5 Erwirbt der Kunde Tickets zu einem ermäßigten Preis, der vom Veranstalter bei Vorliegen definierter Voraussetzungen gewährt wird (z.B. im Falle einer Schwerbehinderung, bei Unter- oder Überschreiten einer Altersgrenze etc.), ist ein entsprechender Nachweis über die Berechtigung, den Rabatt in Anspruch zu nehmen, beim Einlass zur Veranstaltung unaufgefordert vorzuweisen.
7. Zahlungsmethoden
7.1 Die für den jeweiligen Kauf angebotenen Zahlungsmethoden werden dem Kunden im Laufe des Bestellvorgangs angezeigt bzw. mitgeteilt. Bei Erstbestellungen werden Zahlungsmethoden mit einem Zahlungsausfallrisiko für den Veranstalter bzw. DTS (z.B. SEPA Lastschrift) nicht angeboten.
7.2 Der Gesamtbetrag der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.
7.3 Sofern dem Kunden eine Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren angeboten und von diesem ausgewählt wird, gilt folgendes:
7.3.1 Der Kunde muss seine IBAN und ggf. BIC hinterlegen und gewährt DTS zur Gläubiger-Identifikationsnummer DE26ZZZ00000519324 ein SEPA-Lastschriftmandat, womit er sein Kreditinstitut beauftragt, diese Lastschrift einzulösen. DTS wird den Kunden im Rahmen der Auftragsbestätigung (per E-Mail oder telefonisch) mindestens zwei Bankarbeitstage vor der Belastung seines Kontos über den Betrag der Lastschrift und die jeweilige Mandatsreferenznummer der Bestellung informieren (Pre-Notification). Die oben genannte Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenznummer werden von DTS bei allen Lastschrifteinzügen angegeben und erlauben eine exakte Identifikation des jeweiligen Lastschrifteinzuges. Der Kunde sollte einen etwaigen Widerruf des Lastschriftmandates auch gegenüber DTS und nicht ausschließlich seinem Kreditinstitut bekannt geben.
7.3.2 DTS behält sich vor, im Rahmen des vermittelten Vertragsverhältnisses eine Bonitätsauskunft von der SCHUFA einzuholen. Im Rahmen einer solchen Anfrage werden die erhobenen personenbezogenen Daten, d.h. Name, Adresse und Geburtsdatum, an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden übermittelt. Je nach Ergebnis einer solchen Prüfung behält sich DTS vor, die Bestellung unter Verwendung der Zahlungsart Lastschrift nicht zu akzeptieren; andere Zahlungsarten sind davon nicht betroffen.
8. Ticketlieferung, Fehlerhafte Tickets, Minderlieferung, Eigentumsvorbehalt
8.1 Verliert der Karteninhaber Tickets oder kommen sie ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist DTS nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
8.2 Per Post gelieferte Tickets oder DTS-Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Fall von Tickets im Eigentum des betreffenden Veranstalters und im Fall von DTS-Artikeln im Eigentum von DTS und können bei ausbleibender Bezahlung von DTS, ggf. stellvertretend für den Veranstalter, vom Kunden zurückgefordert werden.
8.3 Falls dem Kunden fehlerhafte Tickets zugesandt werden, z.B. Tickets für eine andere als die bestellte Veranstaltung, erkennt man dies, indem man die gelieferten bzw. übergebenen Tickets mit der Bestellung vergleicht (insbesondere richtige Veranstaltung, Datum, Kartenanzahl, Platzkategorie, Ticketpreis). In diesen Fällen stehen dem Kunden seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte vollumfänglich zu. Das bedeutet aber auch, dass der Veranstalter zunächst die Pflicht und das Recht auf Nacherfüllung hat, d.h. auf Tausch der fehlerhaft gelieferten Tickets gegen die richtigen Tickets. Wenn der Veranstalter diesen Umtausch nicht rechtzeitig vor der Veranstaltung vornehmen kann, kann ihm ein Schaden entstehen, weil er die fehlerhaften Tickets ggfs. nicht weiterverkaufen kann. Die Zusendung bzw. Lieferung der richtigen Tickets erfolgt auf demselben Weg wie die Zusendung bzw. Lieferung der ursprünglich gelieferten Tickets. Der Kunde wird darüber informiert, dass aufgrund der Fristzwänge des Veranstaltungsgeschäfts Mängel nur bis zu vier Werktage vor der Veranstaltung sicher korrigiert werden können, wenn eine Zusendung des (der) neuen Tickets per Post erfolgen soll, und bis spätestens 12:00 Uhr des letzten Büroarbeitstages bei DTS (Montag bis Freitag) vor der betroffenen Veranstaltung, wenn eine Zusendung per E-Mail (print@home/ticketdirect) erfolgen kann oder eine Korrektur in einer DTS-Vorverkaufsstelle erfolgt (print@shop). Auch mit kürzerer Vorlaufzeit gemeldete Mängel werden korrigiert, allerdings besteht für den Kunden in diesem Fall das Risiko, dass die Korrektur nicht mehr rechtzeitig bis zum Veranstaltungsbeginn möglich ist.
8.4 Einwendungen wegen nicht eingegangener Tickets sind DTS bis spätestens 12:00 Uhr des letzten Büroarbeitstages bei DTS (Montag bis Freitag) vor der betroffenen Veranstaltung per Fax, E-Mail oder Telefon mitzuteilen (Zugang der Mitteilung ist entscheidend), um DTS die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben, z. B. in Form von Einlassregelungen. Bei später erfolgten Einwendungen besteht für den Kunden das Risiko, dass keine rechtzeitige Nacherfüllung mehr möglich ist.
8.5 Muss eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (beispielsweise Erkrankung des Künstlers) oder behördlicher Anordnung abgesagt werden und wird ein Ersatztermin festgelegt, behalten bereits erworbene Tickets ihre Gültigkeit. Der Kunde wird über die Websi-te von DTS und sofern eine E-Mail-Adresse bekannt ist per E-Mail über die Verlegung informiert. In der E-Mail bzw. auf der Webseite werden dem Kunden auch eine angemesse-ne Frist sowie die Kontaktangaben mitgeteilt, wenn er die Ersatzveranstaltung nicht besuchen und stattdessen dem Veranstalter sein Ticket zurückgeben und sich den Ticketpreis erstatten lassen möchte. Wenn der Veranstalter die Tickets nicht rechtzeitig vor der Veranstaltung zurückerhält, kann ihm ein Schaden entstehen, weil er die Tickets für den Er-satztermin ggfs. nicht weiterverkaufen kann.
8.6 Tickets, die über das print@home-/ticketdirect-Verfahren vom Kunden selbst ausgedruckt werden, werden erst mit vollständiger Bezahlung gültig. Mehrfachausdrucke eines print@home-/ticketdirect-Tickets oder sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke der missbräuchlichen Ticketverwendung sind untersagt. Der spezifische Barcode auf dem print@home-/ticketdirect-Ticket wird mit dem erstmaligen Einscannen des Tickets beim Veranstaltungsbesuch entwertet. Die Ansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.7 DTS bietet dem Kunden bei ausgewählten Veranstaltungen im Zuge der Ticketbestellung die Möglichkeit, seine Tickets in einer der dafür vorgesehenen Vorverkaufsstellen abzuholen (print@shop). Bei der Abholung der Tickets in der Vorverkaufsstelle wird der Kunde zur Feststellung seiner Identität seinen Personalausweis vorlegen und den Empfang der Tickets quittieren. Wenn der Kunde eine dritte Person mit der Abholung bevollmächtigt, muss diese Person neben ihrem Personalausweis eine vom Kunden unterschriebene Vollmacht in der Vorverkaufsstelle vorlegen und ebenfalls den Empfang der Tickets quittieren. Die Vorverkaufsstelle wird jeweils zum Nachweis der Übergabe der Tickets Ausweisdaten des Abholers notieren.
9. Rücknahme von Tickets (gesetzliches Rücktrittsrecht)
Das Widerrufsrecht des Kunden richtet sich ausschließlich nach obenstehender Ziffer 4. Für sonstige Rechte des Kunden (z.B. auf Rücktritt vom Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen) gilt folgendes:
9.1 Für weitergehende Rechte in Bezug auf die Tickets (z.B. auf Rücktritt vom Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen), etwa in Fällen von Absagen und Verschiebungen, gilt:
9.1.1 Es ist allein der Veranstalter Adressat, weil dieser der Vertragspartner des Kunden für den Veranstaltungsvertrag ist (siehe auch Ziff. 1.2). Diese Ansprüche, insbesondere auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen, richtet sich somit nicht gegen DTS, sondern ausschließlich gegen den Veranstalter.
9.1.2 Auch im Falle einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters bleibt dieser der Vertragspartner des Kunden. Die Erstattung erfolgt in diesem Fall ausschließlich direkt durch den Veranstalter.
9.2 Bzgl. der DTS-Artikel, bei denen DTS selbst Vertragspartner des Kunden ist (vgl. Ziffer 1.3), z.B. im Fall von Wertgutscheinen oder Merchandising-Artikeln, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte, z.B. auf Rücktritt, gegenüber DTS zu.
10. Haftung
Die nachfolgenden Beschränkungen gelten dabei aber nur jeweils soweit Ansprüche entweder gegen den Veranstalter oder DTS bestehen und begründen keine weitergehende, gemeinschaftlich (etwa gesamtschuldnerische) Haftung des Veranstalters und DTS.
10.1 Die nachfolgenden Beschränkungen einer Haftung gelten für sämtliche Arten einer Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, stellvertretend vereinbart durch DTS, zugunsten der Veranstalter, soweit der Kunde Tickets erwirbt und damit einen Vertrag über die Veranstaltung mit dem Veranstalter abschließt (vgl. Ziffer 1.2).
10.1.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Veranstalter in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde deswegen regelmäßig verlassen darf. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
10.1.2 Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
10.1.3 Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gemäß dieser Ziff. 10.1 lassen die Haftung des Veranstalters gemäß den zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, aufgrund des arglistigen Verschweigens eines Mangels sowie der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache unberührt.
10.2 Die nachfolgenden Beschränkungen einer Haftung gelten für sämtliche Arten einer Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund zugunsten von DTS für den Fall, dass zwischen DTS und dem Kunden selbst ein Vertragsverhältnis besteht, etwa im Fall von DTS-Artikeln (vgl. Ziffer 1.3). DTS ist für die Durchführung, Änderungen von Zeit und Ort oder Absagen von Veranstaltungen nicht verantwortlich (vgl. Ziffer 1.2) und haftet dafür somit nicht. DTS haftet nur, sofern ein eigenes Vertragsverhältnis zwischen DTS und dem Kunden besteht, etwa im Fall von DTS-Artikeln (vgl. Ziffer 1.3).
10.2.1 DTS haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für Sach- und Vermögensschäden haftet DTS in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde deswegen regelmäßig verlassen darf. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von DTS ausgeschlossen.
10.2.2 Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von DTS.
10.2.3 Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gemäß dieser Ziff. 10.2 lassen die Haftung von DTS gemäß den zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Produkthaf-tungsgesetzes, aufgrund des arglistigen Verschweigens eines Mangels sowie der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache unberührt.
11. Regelungen für Veranstaltungen
Stellvertretend für den Veranstalter werden folgende Regelungen zwischen den Kunden und dem Veranstalter für die Durchführung der Veranstaltungen, zu deren Besuch die bei DTS erworbenen Tickets berechtigen, abgeschlossen, soweit dem Kunden nicht im Rahmen der Buchung abweichende Bedingungen angezeigt und von diesem akzeptiert werden:
11.1 Die Veranstaltungen dürfen, sofern nichts anderes (z.B. ein gewisses Mindestalter und Begleitung einer erwachsenen Person) angezeigt wird, nur von Personen über 18 Jahren besucht werden.
11.2 Die Veranstalter behalten sich Programm- und Besetzungsänderungen vor, die für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar sind. So lassen sich insbesondere bei künstlerischen oder sportlichen Darbietungen solche Änderungen, die durch Erkrankungen oder Indispositionen verursacht sind, nicht immer vermeiden. Sie sind hinzunehmen, wenn der prägende Charakter und der Umfang der angekündigten Veranstaltung insgesamt erhalten bleiben.
11.3 Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung (insbesondere nicht bei Rock- und Popkonzerten) mitgebracht werden. Gleiches gilt für Störgeräte wie Laserpointer und ähn-liche Geräte.
11.4 Wenn ein Karteninhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung eintrifft, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Sitzplatz.
11.5 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form - auch durch Einsatz von Mobiltelefonen - sind untersagt, jeder Missbrauch wird mit den Mitteln des Straf- und Hausrechts verfolgt.
11.6 Zusätzlich gelten jeweils die Regelungen der Hausordnung der entsprechenden Veranstaltungsstätten, welche vor Ort angezeigt werden.
11.7 Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit und ist nach dem Veranstaltungsbesuch nicht auf andere Personen übertragbar.
11.8 Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Ziffer 11 behält sich der Veranstalter vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu ver-weisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.
12. Sonstiges
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
12.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Köln. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen. Die Zuständigkeit aufgrund eines ausschließlichen gesetzlichen Gerichtsstands bleibt hiervon unberührt.
12.3 DTS ist in Bezug auf Verträge, bei denen DTS selbst Vertragspartner wird (DTS-Artikel, vgl. Ziffer 1.3) verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, dass im Hinblick auf die sog. Online-Streitbeilegung seitens der Europäischen Kommission eine entsprechende Online-Plattform bereitgehalten wird. Darüber hinaus erteilt DTS diese Information stellvertretend für die Veranstalter in Bezug auf die mit diesen geschlossenen Verträgen über Tickets. Die Plattform kann der Kunde unter folgendem Link abrufen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
12.4 DTS und die Veranstalter bemühen sich stets, etwaige Unstimmigkeiten mit dem Kunden im Hinblick auf bestehende Verträge einvernehmlich zu klären. DTS und die Veranstalter weisen die Kunden jedoch darauf hin, dass sie zu keiner Teilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren (nach VSBG) verpflichtet sind und den Kunden die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.
12.5 Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der AGB im Übrigen nicht berührt.
Stand: April 2022